Kleingartenanlage

Trend Kleingarten – Abschalten vom Alltag

Was gibt es Besseres, als die meist wenig verfügbare Freizeit mitten in der Natur zu verbringen und den Alltag hinter sich zu lassen? Mit einem Kleingarten oder auch Schrebergarten genannt, steht diesem Wunschtraum nichts mehr im Wege, denn was vor einigen Jahren noch als spießig und altmodisch galt, liegt jetzt voll im Trend. Kleingärten oder Schrebergärten erfreuen sich bei allen Altersklassen immer größerer Beliebtheit. Ganz gleich, ob als grüne Oase mitten in der hektischen Stadt, zum Anbauen von eigenem Obst und Gemüse oder zum Treffen mit der Familie, mit Verwandten oder mit Freunden. Kleingärten überzeugen durch ihre vielfältige Nutzungsmöglichkeit. Doch was gibt es beim Erwerb eines Kleingartens zu beachten, wie lässt sich ein geeigneter Kleingarten finden und welche Kosten entstehen durch einen Schrebergarten? In unserem nachfolgenden Ratgeber geben wir hilfreiche Informationen rund um das Thema Kleingärten.

Was gibt es beim Erwerb eines Kleingartens zu beachten?

Zuallererst gilt es, sich nach dem Erwerb eines Kleingartens über einige wichtige Regeln der Kleingarten-Verordnung, die je nach Bundesland eigene Gesetze aufweist, zu informieren. Dabei enthält die Kleingarten-Verordnung bestimmte Vorschriften, wie beispielsweise welche Höhe eine Hecke im Schrebergarten nicht überschreiten darf, die speziellen Ruhezeiten und bestimmte Gesetze zur Gemeinschaftsarbeit. Auch muss nach dem Bundeskleingarten-Gesetz eine bestimmte Bepflanzung des eigenen Kleingartens eingehalten werden, denn neben schmückenden Zierpflanzen gilt es ebenso Obst- und Gemüse für den eigenen Anbau anzupflanzen und eine Rasenfläche anzulegen.

Reine Ziergärten, die nur aus Sträuchern oder aber aus Blumen bestehen, sind nicht erlaubt. Außerdem darf ein Kleingarten, auch genannt Laube, eine Größe von vierundzwanzig Quadratmetern nicht überschreiten und nicht als ständiger Hauptwohnsitz genutzt werden. Die Haltung von Tieren wie beispielsweise Kleintieren oder Hühnern ist in den meisten Kleingärten-Anlagen verboten, Imkern hingegen ist je nach vorheriger Absprache in der Regel gern gesehen. Auch gilt es denn Kleingarten abwasserfrei zu unterhalten. Kleine Mengen anfallendes Wasser, das beispielsweise durchs Abspülen von Geschirr entsteht, benötigt einen Abwassertank. Zu guter Letzt muss die eigene Parzelle stets gepflegt werden, ansonsten droht eine Kündigung seitens des Verpächters.

Bewässerung
Zur Bewässerung der Pflanzen lohnt es sich das Regenwasser zu sammeln

Wie lässt sich ein geeigneter Kleingarten finden?

Die einfachste Möglichkeit, einen Kleingarten in der näheren Umgebung zu finden, stellt das Internet dar, denn dort lassen sich mit ein paar wenigen Klicks die gesamten, in der Nähe liegenden Kleingärten-Vereine herausfinden. Meistens bieten die Webseiten ausreichend Informationen darüber, ob noch Schrebergärten verfügbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, lohnt ein kurzer Anruf beim jeweiligen Kleingartenverein.

Aufgrund der großen Nachfrage rentiert sich auch die Nachfrage nach einer Warteliste, um beim Freiwerden eines geeigneten Kleingartens umgehend benachrichtigt zu werden. Daneben stellen die Webseiten der Landes- und Bezirksverbände und Kleinanzeigen eine hilfreiche Anlaufstelle dar, um einen passenden Schrebergarten zu finden. Schließlich zahlt sich oftmals auch das Umhören im Freundes- und Bekanntenkreis aus, denn nicht selten gibt es jemanden, der seinen Kleingarten aufgeben oder aber für einen bestimmten Zeitraum meistens durch berufliche Veränderungen oder aber durch Krankheit abgeben möchte.

Welche Kosten entstehen durch einen Kleingarten?

Je nach Region unterscheiden sich die Preise für einen Kleingarten erheblich. Als erster Anhaltspunkt kann aber der Quadratmeter-Preis von etwa siebzehn Cent dienen, wobei die Kosten für das Pachten eines Kleingartens auf keinen Fall das Vierfache einer herkömmlichen Pacht von Obst- und Gemüseflächen für den erwerbsmäßigen Anbau überschreiten darf. Als weitere Kosten für einen Schrebergarten fallen Abgaben, Strom- und Wasserkosten, der Mitgliedsbeitrag für den Gartenverein und Versicherungsbeiträge an. Bei der Übernahme eines Kleingartens kann es außerdem zu weiteren Kosten für vorhandene Pflanzen, Bäume oder Sträucher kommen. Zusammengerechnet fallen in einem Jahr Kosten von circa vierhundert Euro an.